Antisemitismus und Israelhass in der City West
Informationsveranstaltung zum „Al-Quds-Tag“ 2019 in Charlottenburg-Wilmersdorf
Die Partnerschaft für Demokratie in Charlottenburg-Wilmersdorf und das Mideast Freedom Forum Berlin laden zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 23. Mai 2019 ab 18:00 Uhr in das Rathaus Charlottenburg ein.
Jedes Jahr am letzten Freitag des islamischen Fastenmonats Ramadan marschieren radikale Islamist/innen und Anhänger/innen der Diktatur im Iran durch Berlin und rufen zum Kampf gegen Israel auf. Sie wollen „al Quds“ (Quds ist der arabische Name für Jerusalem) erobern und den jüdischen Staat vernichten. Seit Jahren verzeichnet diese Demonstration ein hohe Teilnehmer/innenzahl.
Auf der Demonstration kommt es stets zu antisemitischer Propaganda und Hassrede. Wir wollen in der Informationsveranstaltung folgenden Fragen nachgehen: Was ist der Al-Quds-Tag genau? Welche antisemitischen Vorkommnisse gibt es und wie wird damit umgegangen? Was können wir im Bezirk dagegen tun?
Es sprechen unter anderem:
- Linus Pook - Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V.
- Michael Spaney - Mideast Freedom Forum Berlin
- Franziska Schilling - Register Charlottenburg-Wilmersdorf
- Moderation: Johannes Westphal - Stiftung SPI, Partnerschaft für Demokratie in Charlottenburg-Wilmersdorf
Wann: 23.05.2019, ab 18:00 Uhr.
Wo: BVV-Saal, Rathaus Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berli.
Für Getränke und Snacks ist gesorgt.
Die Veranstaltung bei Facebook: www.facebook.com/events/180641316183426/
Auf der Veranstaltung werden Foto- und Video- und Tonaufnahmen gemacht. Diese werden von den Veranstalter/innen für die Öffentlichkeitsarbeit in Form von u.a. Webseiten, Social Media, Broschüren, Flyern verwendet. Teilnehmende haben die Möglichkeit, an der Veranstaltung teilzunehmen und nicht auf den Aufnahmen vertreten zu sein.
Ausschlussklausel(gemäß § 6 Abs. 1 und § 11 VersG): Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Straftaten – etwa die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) usw. – werden zur Anzeige gebracht.